Organe

1. Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) ist in Gesamtheit Bestandteil der Vertreterversammlung. Zudem wählt sie die Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 7 Abs. 1 Nr.1 und die Mitglieder des Vorstandes nach § 8 Abs. 1 Nr.1.

Kammerversammlung

2. Kammerversammlung der Apothekerkammer Bremen

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Bremen (AK-Bremen) besteht aus allen Kammerangehörigen der AK-Bremen, soweit in § 26 des Heilberufsgesetzes Bremen nichts anderes bekannt ist.

3. Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung setzt sich aus der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und gewählten Vertretern der Kammerversammlung Bremen zusammen. Die Anzahl der gewählten Bremer Vertreter richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Bremer Mitglieder an der Gesamtzahl aller VAWL-Mitglieder.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind im § 6a und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe geregelt.

Vertreterversammlung

4. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL, als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen und einem Mitglied der Apothekerkammer Bremen. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates regeln § 7 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates:

Vorsitzender: Lars Rohde, Werther
Stellvertretende Vorsitzende: Anita Bielefeld, Marsberg
Aufsichtsratsmitglieder: Christoph Bannert, Bremen
Dr. Wolfgang F. Graute, Lüdinghausen
Julia Elisabeth Jachmich, Duisburg
Dr. Christina Lempka, Dortmund

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL, als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen und einem Mitglied der Apothekerkammer Bremen. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates regeln § 7 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates:

Vorsitzender:
Lars Rohde, Werther
Stellvertretende Vorsitzende:
Anita Bielefeld, Marsberg
Aufsichtsratsmitglieder:
Christoph Bannert, Bremen
Dr. Wolfgang F. Graute, Lüdinghausen
Julia Elisabeth Jachmich, Duisburg
Dr. Christina Lempka, Dortmund

5. Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen, sowie einem vom Kammervorstand der AKWL bestellten Mitglied. Zudem gehört dem Vorstand ein Mitglied der Apothekerkammer Bremen an. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.

Die Aufgaben des Vorstandes regeln § 8 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Die Mitglieder des Vorstandes:

Dr. Mathias Flume
Dr. Mathias Flume
Vorstandsvorsitzender
Dr. Isabel Justus
Dr. Isabel Justus
Stellv. Vorsitzende
Michael Beckmann
Michael Beckmann
Vorstandsmitglied
Dr. Inka Krude
Dr. Inka Krude
Vorstandsmitglied
Dr. Lars Ruwisch
Dr. Lars Ruwisch
Vorstandsmitglied
Christian Schmidt
Christian Schmidt
Vorstandsmitglied
Ulf-Günter Schmidt
Ulf-Günter Schmidt
Vorstandsmitglied