Organe
1. Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) ist in Gesamtheit Bestandteil der Vertreterversammlung. Zudem wählt sie die Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 7 Abs. 1 Nr.1 und die Mitglieder des Vorstandes nach § 8 Abs. 1 Nr.1.
2. Kammerversammlung der Apothekerkammer Bremen
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Bremen (AK-Bremen) besteht aus allen Kammerangehörigen der AK-Bremen, soweit in § 26 des Heilberufsgesetzes Bremen nichts anderes bekannt ist.
3. Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung setzt sich aus der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und gewählten Vertretern der Kammerversammlung Bremen zusammen. Die Anzahl der gewählten Bremer Vertreter richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Bremer Mitglieder an der Gesamtzahl aller VAWL-Mitglieder.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind im § 6a und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe geregelt.
4. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL, als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen und einem Mitglied der Apothekerkammer Bremen. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates regeln § 7 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates:
Vorsitzender: | Lars Rohde, Werther |
Stellvertretende Vorsitzende: | Anita Bielefeld, Marsberg |
Aufsichtsratsmitglieder: | Christoph Bannert, Bremen Dr. Wolfgang F. Graute, Lüdinghausen Julia Elisabeth Jachmich, Duisburg Dr. Christina Lempka, Dortmund |
Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL, als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen und einem Mitglied der Apothekerkammer Bremen. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates regeln § 7 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates:
Vorsitzender: Lars Rohde, Werther |
Stellvertretende Vorsitzende: Anita Bielefeld, Marsberg |
Aufsichtsratsmitglieder: Christoph Bannert, Bremen Dr. Wolfgang F. Graute, Lüdinghausen Julia Elisabeth Jachmich, Duisburg Dr. Christina Lempka, Dortmund |
5. Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die sowohl Mitglied der Kammerversammlung der AKWL als auch Mitglied des Versorgungswerkes sein müssen, sowie einem vom Kammervorstand der AKWL bestellten Mitglied. Zudem gehört dem Vorstand ein Mitglied der Apothekerkammer Bremen an. Auch das aus Bremen entsendete Mitglied muss Mitglied des VAWL sein.
Die Aufgaben des Vorstandes regeln § 8 und § 8a der → Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.